Die Erstellung von Befunduntersuchungen erfolgt nach den Richtlinien des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, sowie den Anforderungen der Bayerischen Schlösserverwaltung. Eine umfassende Untersuchung und Ananlyse ist eine elementarisch wichtige Grundlage für die Erstellung von Restaurierungskonzepten. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für Restaurierungs-entscheidungen.
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